Platzordnung

1.

Die Kantine der Dackelranch ist für alle FDL Mitglieder zu folgenden Zeiten geöffnet:

Samstag: unregelmäßig

Sonntag: von 14:00 bis mindestens 16:00 Uhr

Die Öffnungszeiten für Sonderveranstaltungen und Feiertage werden gesondert bekannt gegeben.

 

     2.  

     Das Mitbringen von Gästen bedarf der Zustimmung des FDL- Vorstandes.

 

    3.

     Jedes Mitglied und jeder Gast der Dackelranch hat sich während seines Aufenthaltes so zu verhalten, dass andere keinen Anlass haben, sich belästigt zu fühlen.

 

     4.

     Jeder Hundebesitzer hat auf sein Tier selbst zu achten und beim Auslauf zu beobachten. Er haftet sowohl für die von seinem Hund als auch die von ihm selbst verursachten Schäden.

 

     5.

     Die der Allgemeinheit zur Verfügung gestellten Anlagen, Einrichtungen und Arbeitsmittel sind pfleglich zu behandeln.

 

     6.

      Jeder auf die Dackelranch mitgebrachte Hund muss eine gültige Tollwut- Schutzimpfung besitzen. Der Nachweis hierüber ist ggf. durch Vorlage des Impfpasses zu führen.

 

     7. 

     Während der Hitze (Läufigkeit) dürfen davon betroffene Hündinnen nicht zur Dackelranch mitgebracht werden.

 

     8.

     Einem- speziell bei Veranstaltungen- am Eingang der Dackelranch bekannt gemachten Leinenzwang ist unbedingt Folge zu leisten.

 

     9. 

     Das Wasserbecken ist ausschließlich für Hunde bestimmt.

 

    10.

    Jeder Hundebesitzer hat den von seinem Dackel verursachten Hundekot zu beseitigen.

 

    11.

    Bei geöffneter Kantine sind für den Eigenverzehr mitgebrachte Getränke und Speisen nicht erlaubt.

 

    12.

     Das Füttern der Hunde auf dem Platz und in der Kantine ist wegen der dadurch möglicherweise entstehenden Beißgefahr verboten. Ausnahme: geschlossene Räume.

 

    13.

     Von Hunden auf der Rasenfläche gebuddelte Löcher sind vom Halter  umgehend zu beseitigen. Es besteht Unfallgefahr!!! Besser noch, dort gar nicht erst buddeln lassen.

 

    14.

     Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Gelände der Dackelranch ist nur nach jeweils vorher eingeholter Genehmigung durch den Vorstand gestattet.

 

    15.

     Bei Nichtbeachtung dieser Platzordnung kann den jeweiligen Personen durch ein Mitglied des FDL- Vorstandes der weitere Aufenthalt auf der Dackelranch untersagt werden.

  

Stand Juli 2018